DSGVO Compliance Automation mit Moltbot
Die DSGVO verlangt konkrete technische und organisatorische Maßnahmen — nicht Lippenbekenntnisse. Mit Moltbot automatisierst du TOMs, Monitoring, Datenpannen-Meldung und Privacy-by-Design-Checks, statt sie manuell zu dokumentieren.
TOMs: Automatisierungsgrad-Übersicht
| Maßnahme | Umsetzung | Status |
|---|---|---|
| Zugangskontrolle | MFA für alle Systeme mit personenbezogenen Daten. Passwort-Policy: min. 16 Zeichen, kein Shared-Login. | Automatisiert |
| Datenträgerkontrolle | Verschlüsselung ruhender Daten (AES-256). Sicheres Löschen (NIST SP 800-88) vor Entsorgung. | Automatisiert |
| Übertragungskontrolle | TLS 1.3 für alle Datenübertragungen. HSTS, kein HTTP. Zertifikatsüberwachung. | Automatisiert |
| Eingabekontrolle | Audit-Logging aller Datenbankzugriffe. Strukturiertes JSON-Log mit User-ID, Timestamp, Aktion. | Automatisiert |
| Auftragskontrolle | AVV-Management für alle Auftragsverarbeiter. Automatische Überprüfung bei Vertragsverlängerung. | Manuell |
| Verfügbarkeitskontrolle | Backup-Strategie 3-2-1. Recovery-Tests vierteljährlich. RTO < 4h, RPO < 1h. | Automatisiert |
| Trennungskontrolle | Getrennte Datenbankschemas pro Mandant. Kein Cross-Tenant-Zugriff möglich. | Automatisiert |
72h-Datenpannen-Workflow
Self-Hosting als DSGVO-Trumpfkarte
Self-Hosted (Moltbot)
- ✓ Keine Drittlandtransfers
- ✓ Volle Datenkontrolle
- ✓ AVV nur intern nötig
- ✓ Löschfristen direkt durchsetzbar
- ✓ Audit-Logs bleiben in EU
US-Cloud (SaaS)
- ⚠ Drittlandtransfer → Standardvertragsklauseln nötig
- ⚠ Abhängig von US-Zertifizierung (DPF)
- ⚠ TIAs (Transfer Impact Assessments) empfohlen
- ⚠ Datenspeicherort unklar
Häufige Fragen (FAQ)
Welche technischen Maßnahmen schreibt die DSGVO vor?
Art. 32 DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) unter Berücksichtigung von Risiko und Stand der Technik. Mindestmaßnahmen: Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und belastbare Systeme. Die konkreten Maßnahmen sind nach Risikobewertung zu definieren.
Wann brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)?
Eine DPIA ist nach Art. 35 DSGVO Pflicht, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verursacht. Typische Fälle: systematische Verarbeitung besonderer Kategorien (Gesundheit, Biometrie), umfangreiches Profiling, Videoüberwachung öffentlicher Bereiche.
Wie automatisiere ich die Datenpannen-Meldepflicht?
Implementiere: 1) Automatisches Alert bei anomalen Datenbankzugriffen oder Exportvolumina. 2) Incident-Response-Runbook mit 72h-Countdown (Art. 33 DSGVO). 3) Vordefinierte Meldevorlage für die Aufsichtsbehörde. 4) Betroffenenbenachrichtigung nach Art. 34 DSGVO bei hohem Risiko. Moltbot kann Schritte 1-3 vollautomatisch ausführen.
Darf ich personenbezogene Daten auf US-Cloud-Servern speichern?
Nach dem Schrems-II-Urteil und mit dem EU-US Data Privacy Framework (seit 2023) möglich — aber nur für zertifizierte US-Anbieter. Sicherer: Self-Hosting in der EU mit Moltbot. Kein Drittlandtransfer, keine Standardvertragsklauseln nötig, volle Datenkontrolle.